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  > Gesellschaften der ifb group > ifb International AG > AGB

AGB der ifb International AG

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die Erbringung von Leistungen (wie in Ziffer 1.1 definiert) für Kunden durch ifb International AG. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Engagement Letter und eine allfälliges Proposal bilden zusammen den Vertrag zwischen den Parteien. Der Vertrag ersetzt alle früheren Vorschläge, Briefe, Abmachungen oder andere mündliche oder schriftliche Verständigungen.

1. Leistungen

1.1. Umfang

ifb International AG erbringt die im Mandatsbrief beschriebenen Leistungen (die "Leistungen").

1.2. Änderungen
Der Kunde kann um zusätzliche Leistungen oder Anpassung der Leistungen ersuchen. ifb International AG wird solche Anträge prüfen und, sofern möglich, diesen zustimmen. Änderungen unterliegen einer angemessenen Anpassung der Honorare und des Zeitplans. Sie werden in Nachträgen zum Engagement Letter festgehalten und gelten als Teil des Vertrags und unterliegen den AGB.

1.3. Verwendung von Leistungen und Ergebnissen
Die Leistungen und Ergebnisse von ifb International AG (Berichte, Präsentationen, Empfehlungen, Schlussfolgerungen mündlich oder schriftlich) sind ausschliesslich für den Kunden bestimmt und dürfen nur für den im Engagement Letter beschriebenen Zweck verwendet werden. Abgesehen von gesetzlichen Pflichten dürfen die Leistungen und deren Ergebnisse ohne die schriftliche Zustimmung von ifb International AG weder ganz noch teilweise Dritten weitergegeben oder sonst wie zugänglich gemacht werden. Unabhängig von einer allfälligen Zustimmung lehnt ifb International AG jede Haftung oder Verantwortung gegenüber Dritten ab, denen die Leistungen oder deren Ergebnisse zur Kenntnis gebracht oder sonst wie zugänglich gemacht werden.

1.4. Vorläufige Ergebnisse
Vorläufige Ergebnisse und Ergebnisse in Entwurfsform bedürfen in der Regel der weiteren Überarbeitung oder Prüfung durch ifb International AG und können deshalb wesentlich von endgültigen Ergebnissen abweichen. ifb International AG lehnt jede Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten für Verlust und anderen Schaden infolge Vertrauen auf vorläufige Ergebnisse oder Ergebnisse in Entwurfsform ab.

2. Verantwortlichkeiten und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1. Mitwirkungspflicht

Die Leistungserbringung durch ifb International AG hängt davon ab, dass der Kunde ifb International AG mit den Informationen versorgt und jede andere Unterstützung bietet, die ifb International AG zur gehörigen Erfüllung benötigt.

2.2. Bereitstellung von Informationen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ifb International AG verlangten Informationen ifb International AG zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden sowie korrekt, vollständig und nicht irreführend sind. Der Kunde benachrichtigt ifb International AG umgehend, sobald er erfährt, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen falsch, unvollständig oder irreführend sind oder ifb International AG aus anderen Gründen nicht darauf vertrauen sollte.

2.3. Verantwortlichkeit des Kunden
ifb International AG lehnt jede Haftung für Verluste oder andere Schäden infolge falscher, unvollständiger, nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellter oder anderweitig mangelhafter Informationen des Kunden ab.

2.4. Elektronischer Datentransfer
Während der Vertragsdauer können die Parteien auf elektronischem Weg miteinander kommunizieren. Bei der elektronischen Übermittlung von Daten kann ifb International AG jedoch keine Garantie für die Sicherheit oder für die fehler- und virenfreie Übermittlung von Daten übernehmen und folglich könnten diese Daten aufgefangen, beschädigt, verloren, vernichtet, verspätet oder unvollständig ankommen oder anderweitig nachteilig beeinflusst oder unsicher für die Verwendung werden. Jede Partei ist für ihre elektronische Kommunikation selbst verantwortlich und trifft entsprechende Vorkehrungen in ihrem Bereich.

3. Honorar und Auslagen

3.1. Berechnungsgrundlage des Honorars

ifb International AG rechnet das Honorar und die Ausgaben gemäss der im Engagement Letter angegebenen Grundlage ab.

3.2. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Falls der Kunde mit einer Rechnung nicht einverstanden ist oder den Rechnungsbetrag in Frage stellt, soll er dies ifb International AG schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum mitteilen.

3.3. Steuern
Alle Honorare und Auslagen verstehen sich ohne allfällige Steuern.

3.4. Honorarschätzungen
Sofern der Engagement Letter eine Honorarschätzung von ifb International AG enthält, ist diese in gutem Glauben erstellt worden und basiert auf Annahmen im Zeitpunkt der Erstellung. Sie ist jedoch nicht vertraglich bindend. Honorarschätzungen unterliegen den angegebenen Vorbehalten und Annahmen sowie Faktoren ausserhalb des Einflussbereichs von ifb International AG. ifb International AG informiert den Kunden, falls sich eine Budgetüberschreitung abzeichnet.

3.5. Honorare Dritter
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Arbeit und Bezahlung der im Rahmen des Vertrags von ihm beauftragten Drittparteien, unabhängig davon, ob solche Dritte von ifb International AG eingeführt werden oder nicht.

4. Geheimhaltung

4.1.
Keine Vertragspartei darf Dritten ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei vertrauliche Informationen (inkl. Know-How) zugänglich machen, von denen sie anlässlich oder im Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen aus dem Vertrag Kenntnis erhalten hat. Dies gilt für alle Informationen, welche als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit offensichtlich ist. Beide Parteien verpflichten sich, von der anderen Partei erhaltene vertrauliche Informationen ausschliesslich zum Zweck der Erbringung oder Entgegennahme von Leistungen im Rahmen des Vertrags oder anderer bestehender Verträge zwischen den Parteien zu verwenden. Diese Geheimhaltungspflicht betrifft nicht Informationen:
4.1.1  die allgemein zugänglich sind oder werden, es sei denn aufgrund einer Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dieser Ziffer 4;
4.1.2  die eine Vertragspartei von einem Dritten erhält, der keine Geheimhaltungspflicht in Bezug auf diese Informationen hat oder
4.1.3  die von der Partei, welche die Informationen erhält, unabhängig entwickelt wurden oder ihr vor Erhalt bereits bekannt waren.

4.2. Ungeachtet Ziffer 4.1 sind beide Parteien berechtigt, in den folgenden Fällen Informationen offen zu legen: (i) gegenüber Dritten aufgrund Entscheidung zuständiger Gerichte oder Behörden oder einer gesetzlichen Pflicht (in diesen Fällen ist die Offenlegung, soweit gesetzlich zulässig und praktikabel, der anderen Partei mindestens 2 Werktage im voraus schriftlich anzuzeigen) oder (ii) gegenüber ihren jeweiligen Versicherern oder Rechtsberatern. Überdies darf ifb International AG vertrauliche Informationen anderen ifb-Unternehmen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen zugänglich machen oder für interne Zwecke verwenden.

4.3. Sofern im Engagement Letter nicht anders vereinbart ist, darf ifb International AG nach erfolgreichem Abschluss eines Mandates ihre Funktion als Berater in branchenüblicher Form (Fachzeitschriften etc.) bekannt machen und die Erbringung der Leistungen gegenüber bestehenden oder zukünftigen Kunden als Referenz verwenden.

5. Vertragsdauer und Beendigung

5.1. Dauer

Der Vertrag beginnt mit dem im Engagement Letter bezeichneten Datum. Fehlt ein solches im Engagement Letter, ist das Datum der Unterschrift der zweitunterzeichneten Partei massgebend. Falls ifb International AG mit der Leistungserbringung vor Vertragsunterzeichnung begonnen hat, gilt der Vertrag auch für solche Leistungen. Sofern der Engagement Letter kein Enddatum für den Vertrag bestimmt, dauert der Vertrag, bis ifb International AG alle Leistungen erbracht hat, es sei denn, er wird gemäss Ziffer 5.2 beendigt.

5.2. Vorzeitige Beendigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien gemäss Art. 404 Obligationenrecht gekündigt werden.

5.3. Folgen der Beendigung
Bei Beendigung:
5.3.1  gibt jede Partei der anderen Partei auf schriftliche Anfrage die sich in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände und Dokumente zurück. ifb International AG darf indessen eine Kopie der Dokumente, auf denen die Leistungen basieren, zurückbehalten;
5.3.2  zahlt der Kunde ifb International AG die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen inkl. Auslagen zusammen mit den Kosten und Aufwendungen, die mit der Vertragsbeendigung stehen. Zusätzliche oder anderslautende Entschädigungen im Engagement Letter bleiben vorbehalten.

6. Haftung und Schadloshaltung

6.1. Haftung

ifb International AG wird ihre Arbeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes ausführen. ifb International AG haftet für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesen vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch ifb International AG haben und, soweit gesetzlich zulässig, nur bis zur Höhe des im Engagement Letter festgesetzten Betrages. Jede weitere Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

6.2. Schadloshaltung
Vorbehaltlich der Haftung von ifb International AG gemäss Ziffer 6.1 hält der Kunde ifb International AG für Schaden, Verlust, Forderungen und Ausgaben (insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten und Aufwand von ifb International AG-Angestellten) schadlos, die ifb International AG infolge Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegen ifb International AG im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen.

6.3. Rechtliche Schritte gegen Angestellte von ifb International AG
Soweit gesetzlich zulässig, wird der Kunde keine Schadenersatzklagen gegen Partner oder andere Angestellte von ifb International AG persönlich erheben. Die Haftung von ifb International AG für die Handlungen und Unterlassungen ihrer Angestellten wird jedoch mit dieser Bestimmung weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.

7. Gewährleistung

7.1.
Der Kunde anerkennt, dass ifb International AG keine Zusagen und/oder Garantien irgendwelcher Art abgegeben hat hinsichtlich Erfolg der Leistungen oder betreffend ökonomische, finanzielle oder anderweitige Ereignisse und Ergebnisse, die infolge der Leistungen eintreten können.

8. Allgemeine Bestimmungen

8.1. Zeitplan

Sofern ein Zeitplan vereinbart wurde, wird ifb International AG sich bemühen, die Leistungen nach diesem Zeitplan zu erbringen. Ein solcher Zeitplan ist jedoch nur für Planungs- und Projektmanagementzwecke und vertraglich nicht bindend, ausser es ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

8.2. Gültigkeit von Vertragsbestimmungen
Falls eine Bestimmung des Vertrags ungültig sein sollte, bleibt der Rest des Vertrags bestehen. Die ungültige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die der ungültigen Bestimmung dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

8.3. Umstände ausserhalb der Kontrolle der Parteien
Keine der Parteien wird gegenüber der anderen haftbar, wenn Verpflichtungen aufgrund von ausserhalb angemessener Kontrolle liegenden Umstände nicht erfüllt werden können.

8.4. Abtretung
Keine Partei darf ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag einem Dritten übertragen.

8.5. Widersprüche
Bei Widersprüchen zwischen den AGB und dem Engagement Letter oder anderer Vertragsbestandteile (z.B. Anhänge oder Nachträge zum Engagement Letter) gehen die AGB vor, ausser die Parteien haben schriftlich unter Bezugnahme auf die entsprechende AGB-Ziffer ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei Widersprüchen zwischen dem Engagement Letter und anderen Vertragsbestandteilen (ausser AGB) geht der Engagement Letter vor.

8.6. Aufträge anderer Kunden
Die Bestimmungen des Vertrages beschränken ifb International AG nicht in der Möglichkeit, für andere Kunden tätig zu werden.

8.7. Zeichnungsberechtigung
Der/die Unterzeichnete(n) des Kunden bestätigt/en, über alle notwendigen Bewilligungen, Einverständnisse und Genehmigungen zu verfügen, um den Vertrag rechtsgültig abzuschliessen.

8.8. Andere ifb Unternehmen
ifb ist eine weltweite Organisation von Unternehmen. Der Vertrag besteht nur zwischen ifb International AG und dem Kunden. Für die Vertragserfüllung kann ifb International AG Personen anderer ifb Unternehmen sowie auch Unterauftragnehmer beiziehen, wobei diese im Namen und im Auftrag von ifb International AG handeln und die Verantwortung für die Leistungen bei ifb International AG bleibt. Der Kunde ist einverstanden, dass er, soweit gesetzlich zulässig, keine Ansprüche gegenüber anderen ifb Unternehmen oder deren Partner und Angestellte im Zusammenhang mit dem Vertrag geltend macht. Der Kunde stimmt zu, dass andere ifb Unternehmen sowie deren Partner und Angestellte ein eigenes Recht haben, sich auf diese Bestimmung zu berufen, wie wenn sie Partei des Vertrags wären. Die Bestimmungen dieser Ziffer schliessen jedoch in keiner Weise die Haftung von ifb International AG gemäss Ziffer 6.1 aus.

8.9. Angestellte
Ausser infolge spontaner Antworten auf allgemeine Stelleninserate oder andere allgemeine Rekrutierungshandlungen stellt keine Partei Angestellte der anderen Partei, die in den Vertrag involviert sind, ohne deren Zustimmung während der Dauer des Vertrags und sechs Monate nach dessen Ende an. Sofern solche Angestellte einer Partei während der Dauer des Vertrags und sechs Monate nach dessen Ende ein Arbeitsangebot der anderen Partei infolge Kennenlernens im Verlauf des Vertrags annehmen, zahlt letztere Partei der ersteren einen Betrag, der dem Bruttosalär des entsprechenden Angestellten (inkl. allfällig ausgezahlter Bonus während der Dauer des Vertrags und sechs Monate nach dessen Ende) entspricht.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1.
Der Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.

9.2. Ausschliesslich zuständig
für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das Handelsgericht des Kantons Schwyz, Schweiz.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der ifb International AG






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