Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
("AGB") gelten für die Erbringung von Leistungen (wie in Ziffer 1.1 definiert)
für Kunden durch ifb International AG. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
der Engagement Letter und eine allfälliges Proposal bilden zusammen den
Vertrag zwischen den Parteien. Der Vertrag ersetzt alle früheren Vorschläge,
Briefe, Abmachungen oder andere mündliche oder schriftliche Verständigungen.
1. Leistungen
1.1. Umfang
ifb International AG erbringt die im Mandatsbrief beschriebenen Leistungen (die "Leistungen").
1.2. Änderungen
Der Kunde kann um zusätzliche Leistungen oder Anpassung der Leistungen ersuchen.
ifb International AG wird solche Anträge prüfen und, sofern möglich, diesen
zustimmen. Änderungen unterliegen einer angemessenen Anpassung der Honorare
und des Zeitplans. Sie werden in Nachträgen zum Engagement Letter festgehalten
und gelten als Teil des Vertrags und unterliegen den AGB.
1.3. Verwendung von Leistungen und Ergebnissen
Die Leistungen und Ergebnisse von ifb International AG (Berichte, Präsentationen,
Empfehlungen, Schlussfolgerungen mündlich oder schriftlich) sind ausschliesslich
für den Kunden bestimmt und dürfen nur für den im Engagement Letter beschriebenen
Zweck verwendet werden. Abgesehen von gesetzlichen Pflichten dürfen die Leistungen
und deren Ergebnisse ohne die schriftliche Zustimmung von ifb International
AG weder ganz noch teilweise Dritten weitergegeben oder sonst wie zugänglich
gemacht werden. Unabhängig von einer allfälligen Zustimmung lehnt ifb International
AG jede Haftung oder Verantwortung gegenüber Dritten ab, denen die Leistungen
oder deren Ergebnisse zur Kenntnis gebracht oder sonst wie zugänglich gemacht
werden.
1.4. Vorläufige Ergebnisse
Vorläufige Ergebnisse und Ergebnisse in Entwurfsform bedürfen in der Regel
der weiteren Überarbeitung oder Prüfung durch ifb International AG und können
deshalb wesentlich von endgültigen Ergebnissen abweichen. ifb International
AG lehnt jede Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten für Verlust und anderen
Schaden infolge Vertrauen auf vorläufige Ergebnisse oder Ergebnisse in Entwurfsform
ab.
2. Verantwortlichkeiten und Mitwirkungspflichten des
Kunden
2.1. Mitwirkungspflicht
Die Leistungserbringung durch ifb International AG hängt davon ab, dass der
Kunde ifb International AG mit den Informationen versorgt und jede andere
Unterstützung bietet, die ifb International AG zur gehörigen Erfüllung benötigt.
2.2. Bereitstellung von Informationen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ifb International AG verlangten
Informationen ifb International AG zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden
sowie korrekt, vollständig und nicht irreführend sind. Der Kunde benachrichtigt
ifb International AG umgehend, sobald er erfährt, dass die von ihm zur Verfügung
gestellten Informationen falsch, unvollständig oder irreführend sind oder
ifb International AG aus anderen Gründen nicht darauf vertrauen sollte.
2.3. Verantwortlichkeit des Kunden
ifb International AG lehnt jede Haftung für Verluste oder andere Schäden infolge
falscher, unvollständiger, nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellter oder
anderweitig mangelhafter Informationen des Kunden ab.
2.4. Elektronischer Datentransfer
Während der Vertragsdauer können die Parteien auf elektronischem Weg miteinander
kommunizieren. Bei der elektronischen Übermittlung von Daten kann ifb International
AG jedoch keine Garantie für die Sicherheit oder für die fehler- und virenfreie
Übermittlung von Daten übernehmen und folglich könnten diese Daten aufgefangen,
beschädigt, verloren, vernichtet, verspätet oder unvollständig ankommen oder
anderweitig nachteilig beeinflusst oder unsicher für die Verwendung werden.
Jede Partei ist für ihre elektronische Kommunikation selbst verantwortlich
und trifft entsprechende Vorkehrungen in ihrem Bereich.
3. Honorar und Auslagen
3.1. Berechnungsgrundlage des Honorars
ifb International AG rechnet das Honorar und die Ausgaben gemäss der im Engagement Letter angegebenen Grundlage ab.
3.2. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Falls
der Kunde mit einer Rechnung nicht einverstanden ist oder den Rechnungsbetrag
in Frage stellt, soll er dies ifb International AG schriftlich innerhalb von
30 Tagen nach Rechnungsdatum mitteilen.
3.3. Steuern
Alle Honorare und Auslagen verstehen sich ohne allfällige Steuern.
3.4. Honorarschätzungen
Sofern der Engagement Letter eine Honorarschätzung von ifb International AG
enthält, ist diese in gutem Glauben erstellt worden und basiert auf Annahmen
im Zeitpunkt der Erstellung. Sie ist jedoch nicht vertraglich bindend. Honorarschätzungen
unterliegen den angegebenen Vorbehalten und Annahmen sowie Faktoren ausserhalb
des Einflussbereichs von ifb International AG. ifb International AG informiert
den Kunden, falls sich eine Budgetüberschreitung abzeichnet.
3.5. Honorare Dritter
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Arbeit und Bezahlung der im Rahmen
des Vertrags von ihm beauftragten Drittparteien, unabhängig davon, ob solche
Dritte von ifb International AG eingeführt werden oder nicht.
4. Geheimhaltung
4.1. Keine Vertragspartei darf Dritten ohne die schriftliche Zustimmung
der anderen Partei vertrauliche Informationen (inkl. Know-How) zugänglich
machen, von denen sie anlässlich oder im Zusammenhang mit der Entgegennahme
oder Erbringung von Leistungen aus dem Vertrag Kenntnis erhalten hat. Dies
gilt für alle Informationen, welche als vertraulich bezeichnet sind oder deren
Vertraulichkeit offensichtlich ist. Beide Parteien verpflichten sich, von
der anderen Partei erhaltene vertrauliche Informationen ausschliesslich zum
Zweck der Erbringung oder Entgegennahme von Leistungen im Rahmen des Vertrags
oder anderer bestehender Verträge zwischen den Parteien zu verwenden. Diese
Geheimhaltungspflicht betrifft nicht Informationen: 4.1.1 die allgemein zugänglich sind oder
werden, es sei denn aufgrund einer Verletzung der vertraglichen Pflichten
aus dieser Ziffer 4; 4.1.2 die eine Vertragspartei von einem
Dritten erhält, der keine Geheimhaltungspflicht in Bezug auf diese Informationen
hat oder 4.1.3 die von der Partei, welche die Informationen
erhält, unabhängig entwickelt wurden oder ihr vor Erhalt bereits bekannt waren.
4.2. Ungeachtet Ziffer 4.1 sind beide Parteien
berechtigt, in den folgenden Fällen Informationen offen zu legen: (i) gegenüber
Dritten aufgrund Entscheidung zuständiger Gerichte oder Behörden oder einer
gesetzlichen Pflicht (in diesen Fällen ist die Offenlegung, soweit gesetzlich
zulässig und praktikabel, der anderen Partei mindestens 2 Werktage im voraus
schriftlich anzuzeigen) oder (ii) gegenüber ihren jeweiligen Versicherern
oder Rechtsberatern. Überdies darf ifb International AG vertrauliche Informationen
anderen ifb-Unternehmen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen
zugänglich machen oder für interne Zwecke verwenden.
4.3. Sofern im Engagement Letter nicht anders
vereinbart ist, darf ifb International AG nach erfolgreichem Abschluss eines
Mandates ihre Funktion als Berater in branchenüblicher Form (Fachzeitschriften
etc.) bekannt machen und die Erbringung der Leistungen gegenüber bestehenden
oder zukünftigen Kunden als Referenz verwenden.
5. Vertragsdauer und Beendigung
5.1. Dauer
Der Vertrag beginnt mit dem im Engagement Letter bezeichneten Datum. Fehlt
ein solches im Engagement Letter, ist das Datum der Unterschrift der zweitunterzeichneten
Partei massgebend. Falls ifb International AG mit der Leistungserbringung
vor Vertragsunterzeichnung begonnen hat, gilt der Vertrag auch für solche
Leistungen. Sofern der Engagement Letter kein Enddatum für den Vertrag bestimmt,
dauert der Vertrag, bis ifb International AG alle Leistungen erbracht hat,
es sei denn, er wird gemäss Ziffer 5.2 beendigt.
5.2. Vorzeitige Beendigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien gemäss Art. 404 Obligationenrecht gekündigt werden.
5.3. Folgen der Beendigung
Bei Beendigung: 5.3.1 gibt jede Partei der anderen Partei
auf schriftliche Anfrage die sich in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände
und Dokumente zurück. ifb International AG darf indessen eine Kopie der Dokumente,
auf denen die Leistungen basieren, zurückbehalten; 5.3.2 zahlt der Kunde ifb International
AG die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen inkl.
Auslagen zusammen mit den Kosten und Aufwendungen, die mit der Vertragsbeendigung
stehen. Zusätzliche oder anderslautende Entschädigungen im Engagement Letter
bleiben vorbehalten.
6. Haftung und Schadloshaltung
6.1. Haftung
ifb International AG wird ihre Arbeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmannes ausführen. ifb International AG haftet für Schäden, soweit sie
ihre direkte Ursache in einer nachgewiesen vorsätzlichen oder grobfahrlässigen
Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch
ifb International AG haben und, soweit gesetzlich zulässig, nur bis zur Höhe
des im Engagement Letter festgesetzten Betrages. Jede weitere Haftung ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
6.2. Schadloshaltung
Vorbehaltlich der Haftung von ifb International AG gemäss Ziffer 6.1 hält
der Kunde ifb International AG für Schaden, Verlust, Forderungen und Ausgaben
(insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten und Aufwand von ifb International
AG-Angestellten) schadlos, die ifb International AG infolge Geltendmachung
von Ansprüchen Dritter gegen ifb International AG im Zusammenhang mit dem
Vertrag entstehen.
6.3. Rechtliche Schritte gegen Angestellte von ifb
International AG
Soweit gesetzlich zulässig, wird der Kunde keine Schadenersatzklagen gegen
Partner oder andere Angestellte von ifb International AG persönlich erheben.
Die Haftung von ifb International AG für die Handlungen und Unterlassungen
ihrer Angestellten wird jedoch mit dieser Bestimmung weder ausgeschlossen
noch eingeschränkt.
7. Gewährleistung
7.1. Der Kunde anerkennt, dass ifb International AG keine Zusagen und/oder
Garantien irgendwelcher Art abgegeben hat hinsichtlich Erfolg der Leistungen
oder betreffend ökonomische, finanzielle oder anderweitige Ereignisse und
Ergebnisse, die infolge der Leistungen eintreten können.
8. Allgemeine Bestimmungen
8.1. Zeitplan
Sofern ein Zeitplan vereinbart wurde, wird ifb International AG sich bemühen,
die Leistungen nach diesem Zeitplan zu erbringen. Ein solcher Zeitplan ist
jedoch nur für Planungs- und Projektmanagementzwecke und vertraglich nicht
bindend, ausser es ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
8.2. Gültigkeit von Vertragsbestimmungen
Falls eine Bestimmung des Vertrags ungültig sein sollte, bleibt der Rest des
Vertrags bestehen. Die ungültige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt,
die der ungültigen Bestimmung dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
8.3. Umstände ausserhalb der Kontrolle der Parteien
Keine der Parteien wird gegenüber der anderen haftbar, wenn Verpflichtungen
aufgrund von ausserhalb angemessener Kontrolle liegenden Umstände nicht erfüllt
werden können.
8.4. Abtretung
Keine Partei darf ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag einem Dritten übertragen.
8.5. Widersprüche
Bei Widersprüchen zwischen den AGB und dem Engagement Letter oder anderer
Vertragsbestandteile (z.B. Anhänge oder Nachträge zum Engagement Letter) gehen
die AGB vor, ausser die Parteien haben schriftlich unter Bezugnahme auf die
entsprechende AGB-Ziffer ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei Widersprüchen
zwischen dem Engagement Letter und anderen Vertragsbestandteilen (ausser AGB)
geht der Engagement Letter vor.
8.6. Aufträge anderer Kunden
Die Bestimmungen des Vertrages beschränken ifb International AG nicht in der Möglichkeit, für andere Kunden tätig zu werden.
8.7. Zeichnungsberechtigung
Der/die Unterzeichnete(n) des Kunden bestätigt/en, über alle notwendigen Bewilligungen,
Einverständnisse und Genehmigungen zu verfügen, um den Vertrag rechtsgültig
abzuschliessen.
8.8. Andere ifb Unternehmen
ifb ist eine weltweite Organisation von Unternehmen. Der Vertrag besteht nur
zwischen ifb International AG und dem Kunden. Für die Vertragserfüllung kann
ifb International AG Personen anderer ifb Unternehmen sowie auch Unterauftragnehmer
beiziehen, wobei diese im Namen und im Auftrag von ifb International AG handeln
und die Verantwortung für die Leistungen bei ifb International AG bleibt.
Der Kunde ist einverstanden, dass er, soweit gesetzlich zulässig, keine Ansprüche
gegenüber anderen ifb Unternehmen oder deren Partner und Angestellte im Zusammenhang
mit dem Vertrag geltend macht. Der Kunde stimmt zu, dass andere ifb Unternehmen
sowie deren Partner und Angestellte ein eigenes Recht haben, sich auf diese
Bestimmung zu berufen, wie wenn sie Partei des Vertrags wären. Die Bestimmungen
dieser Ziffer schliessen jedoch in keiner Weise die Haftung von ifb International
AG gemäss Ziffer 6.1 aus.
8.9. Angestellte
Ausser infolge spontaner Antworten auf allgemeine Stelleninserate oder andere
allgemeine Rekrutierungshandlungen stellt keine Partei Angestellte der anderen
Partei, die in den Vertrag involviert sind, ohne deren Zustimmung während
der Dauer des Vertrags und sechs Monate nach dessen Ende an. Sofern solche
Angestellte einer Partei während der Dauer des Vertrags und sechs Monate nach
dessen Ende ein Arbeitsangebot der anderen Partei infolge Kennenlernens im
Verlauf des Vertrags annehmen, zahlt letztere Partei der ersteren einen Betrag,
der dem Bruttosalär des entsprechenden Angestellten (inkl. allfällig ausgezahlter
Bonus während der Dauer des Vertrags und sechs Monate nach dessen Ende) entspricht.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1. Der Vertrag unterliegt schweizerischem
Recht.
9.2. Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang
mit dem Vertrag ist das Handelsgericht des Kantons
Schwyz, Schweiz.